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		<title>SBV RSS-Newsfeed</title>
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		<description>Schweizerischer Baumeisterverband</description>
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		<lastBuildDate>Fri, 11 May 2012 12:10:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Baumeister für zweite Gotthardröhre </title>
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			<description>Der Schweizerische Baumeisterverband befürwortet den Bau einer zweiten Gotthardröhre. Für den Bau...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss dem Bundesamt für Strassen belaufen sich die Investitionskosten für den Bau einer zweiten Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung auf rund zwei Milliarden Franken. Zum Vergleich: Die Kosten für die Sanierung des alten Tunnels und die nur kurzzeitig nutzbaren Entlastungsanlagen überschreiten bei jeder der vier Vollsperrung-Varianten die 1-Milliarden-Franken-Grenze. Angesichts des Zusatznutzens, welche eine zweite Röhre betreffend Verfügbarkeit und Sicherheit bietet, ist dieser Mehrbetrag eine nachhaltige Investition in die Zukunft. </p>
<p>«Das Fehlen einer stabilen und schnellen Transitroute zwischen dem Tessin und der Deutschschweiz wäre für unsere Wirtschaft und unseren Tourismus fatal», warnt Vittorino Anastasia, der Direktor des Tessiner Baumeisterverbands. Während der Vollsperrung alle Fahrten auf die Bahn zu verlegen, erachtet er als zu riskant. «Ein kleiner Felssturz, wie er sich am 7. März in der Nähe des Bahnhofs Gurtnellen ereignet hat, würde reichen, um die Nord-Süd-Achse während Tagen unpassierbar zu machen», so Anastasia. </p>
<p>Mit einer zweiten Röhre wird auch die Verkehrssicherheit gesteigert. Der Verkehr soll auch künftig pro Richtung nur einspurig, neu aber richtungsgetrennt fliessen. Das Sicherheitssystem des Tunnels könnte damit entscheidend verbessert werden. In den letzten zehn Jahren – Ende 2001 wurde nach dem verheerenden Tunnelbrand mit 11 Todesopfern ein neues Verkehrsregime eingeführt – waren sämtliche Unfälle mit Todesfolge ausschliesslich auf Frontalkollisionen zurückzuführen. Durch eine richtungsgetrennte Verkehrsführung lassen sich diese Unfälle vermeiden. «Nur ein zweiter, einspurig geführter Tunnel kann die Sicherheit nochmals wesentlich steigern und eine sichere Fahrt durch den Gotthard garantieren», erklärt Cleto Muttoni, der Präsident des Tessiner Baumeisterverbandes. </p>
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<p><a href="politik-kommunikation/medien/" target="_self" >Alle SBV-Medienmitteilungen...</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 May 2012 12:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Baumeisterverband für Bausparinitiative</title>
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			<description>Der Zentralvorstand des SBV empfiehlt die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Er teilt die Ansicht der Initianten, dass Wohneigentum auch in der Schweiz für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erschwinglich sein sollte. Die Initiative stammt vom Hauseigentümerverband Schweiz. Sie sieht für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Steuerabzug von jährlich maximal 10‘000 Franken (Ehepaare das Doppelte) während maximal zehn Jahren vor. Anders als die Bausparinitiative, die am 11. März 2012 abgelehnt wurde, verlangt diese Initiative nun, dass der Bausparabzug von allen Kantonen obligatorisch zuzulassen ist. Angesichts der sehr tiefen Wohneigentumsquote in der Schweiz erachtet der Baumeisterverband ein gesamtschweizerisch einheitliches Obligatorium als gerechtfertigt. Die Abstimmung findet am 17. Juni 2012 statt. </p>
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<p><a href="politik-kommunikation/medien/" target="_self" >Alle SBV-Medienmitteilungen...</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 May 2012 14:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geldstrafen für Gewerkschaftsaktionen</title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/geldstrafen-fuer-gewerkschaftsaktionen/</link>
			<description>Wegen Baustellenbesetzungen am Unia-Aktionstag</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat gewerkschaftliche Aktionen der Unia auf zwei Baustellen im Kanton Zürich während des «nationalen Aktionstages» als Hausfriedensbruch geahndet. Zwei Gewerkschaftsvertretern wurden bedingte Geldstrafen von je 4'200 Franken auferlegt. Eine weitere Gewerkschaftssekretärin, die nur an einer der beiden Aktionen beteiligt war, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1'000 Franken. Der Schweizerische Baumeisterverband sieht sich durch die Strafbefehle in seiner Auffassung bestärkt, dass Unia-Gewerkschafter an ihrem «nationalen Aktionstag» vom 25. November 2011 strafbare Handlungen begangen haben.</b> </p>
<p>Am Freitag, 25. November 2011 drangen drei Gewerkschaftsvertreter der Unia im Kanton Zürich zirka um 9.15 Uhr in ein umzäuntes Baustellenareal ein, um eine Kundgebung abzuhalten. Obwohl sie vom zuständigen Bauführer mehrmals zum Weggehen aufgefordert wurden, behinderten sie die Arbeiten auf dem Baustellengelände. Kurz nachdem die Unia-Mitarbeitenden ihre illegale Baustellenblockade beendet hatten, begingen zwei von ihnen zirka um 10.15 auf einer zweiten Baustelle Hausfriedensbruch. Auch hier leisteten sie der mehrmaligen Aufforderung, das Baustellengelände zu verlassen, keine Folge. </p>
<p>Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat beide Baustellenbesetzungen als Hausfriedensbruch eingestuft. Den beiden Gewerkschaftsvertretern, die des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig befunden wurden, wurde je eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagen à 140 Franken – dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren – sowie zu Bussen von 900 Franken auferlegt. Die nur in einem Fall straffällig gewordene Gewerkschaftsvertreterin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagen à 100 Franken – dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren – sowie Bussen von 900 Franken. Zudem wurden den drei Gewerkschaftern die Verfahrenskosten auferlegt. </p>
<p>Der Schweizerische Baumeisterverband sieht sich durch die Strafbefehle in seiner Auffassung bestärkt, dass Baustellenbesetzungen zur Erreichung gewerkschaftlicher Ziele gegen unsere Rechtsordnung verstossen. </p>
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<p><a href="politik-kommunikation/medien/#c142" target="_self" >Alle SBV-Medienmitteilungen...</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			<category>LMV</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 09:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vernünftiger Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission</title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/vernuenftiger-entscheid-der-staenderaetlichen-wirtschaftskommission-wak-s-1/</link>
			<description>Wirtschaftskommission des Ständerats löst Solidarhaftung aus Vorlage zur Personenfreizügigkeit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verstärken. Der Kampf gegen Lohndumping und Scheinselbstständigkeit ist auch ein grosses Anliegen der Baubranche. Der Baumeisterverband empfindet es zudem als richtig, dass die WAK-S die Artikel* zur sogenannten Solidarhaftung zwischen Erstunternehmern und Subunternehmern aus der Vorlage herausgelöst hat, um vertiefte Abklärungen vornehmen zu können. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hatte Ende März die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit leider mit der Solidarhaftung verknüpft. </p>
<p>Wirksam bekämpft werden kann Lohndumping nur mit einer Professionalisierung der Kontrollen. Die paritätischen Kommissionen müssen die Kompetenz erhalten, bei der Feststellung von Verstössen mit sofortiger Wirkung noch vor Ort Zwangsmassnahmen bis hin zu Arbeitsverboten oder sogar Baustellenschliessungen vollziehen zu können. Zentral ist für den Schweizerischen Baumeisterverband auch, dass die Erstunternehmer ihren nächsten Subunternehmer mit einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten, die gesetzlichen Mindestbestimmungen einzuhalten. Die Solidarhaftung lehnt der Schweizerische Baumeisterverband dagegen als untaugliches und KMU-feindliches Instrument ab. Er empfindet es als richtig, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats den Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht mit der Einführung einer Solidarhaftung verknüpft hat. </p>
<p>Die Solidarhaftung ist ein untaugliches, KMU-feindliches Instrument. Die Solidarhaftung ist KMU-feindlich, weil sie den Unternehmern eine Kontrollpflicht über ihre Subunternehmer auferlegt, die sich kleinere Firmen weder administrativ noch finanziell leisten können. Zudem werden kleine KMU Aufträge verlieren, weil grössere und mittlere Firmen aus Furcht vor unberechenbaren Haftungsfällen weniger Unteraufträge vergeben und Arbeiten vermehrt selber ausführen werden. Unter dem Strich ist die Solidarhaftung sogar kontraproduktiv. Wenn potentielle Missbraucher wissen, dass ihre Sanktionen auf andere abgeschoben werden können, wird ihre Gesetzestreue nicht zu-, sondern abnehmen. </p>
<p><i>* Entsendegesetz Artikel 5.1., 5.2., Gesetz über öffentliches Beschaffungswesen Artikel 8.3. </i></p>
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<p><a href="politik-kommunikation/medien/#c142" target="_self" >Alle SBV-Medienmitteilungen...</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 15:56:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zweitwohnungsinitiative: Bundesrat muss sofort ein Machtwort sprechen </title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/zweitwohnungsinitiative-bundesrat-muss-sofort-ein-machtwort-sprechen/</link>
			<description>Baumeisterverband präsentiert seine Forderungen der Arbeitsgruppe des Bundes </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Schweizerische Baumeisterverband verlangt vom Bundesrat eine sofortige, öffentliche Klarstellung, dass die Zweitwohnungsinitiative bis Ende des laufenden Jahres 2012 noch nicht zur Anwendung kommt. Zentral ist bei der Umsetzung der Initiative sodann die strikte Wahrung der Eigentums- und Besitzstandsgarantie. Das heisst, dass bestehende Wohnungen und Gebäude von der neuen Verfassungsbestimmung nicht betroffen sein dürfen. Darüber hinaus sind bewirtschaftete Zweitwohnungen von der neuen Verfassungsbestimmung auszunehmen.</b> </p>
<p>Diese Kernanliegen zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat der Schweizerische Baumeisterverband am 18. April 2012 an einem Hearing bei der zuständigen Arbeitsgruppe des Bundes in Bern präsentiert. Ziel der Forderungen der Baumeister ist es, die enormen volkswirtschaftlichen Schäden der Initiative mit einer massvollen Umsetzung abzufedern. </p>
<p>Dass die Bestimmungen der Initiative 2012 noch keine Wirkung entfalten, geht aus dem Bundesgesetz über die politischen Rechte hervor. Dieses besagt in Artikel 15 Absatz 3, dass eine Volksinitiative nur dann zum Zeitpunkt der Annahme durch Volk und Stände in Kraft tritt, wenn die Vorlage nichts anderes bestimmt. Genau dies ist bei der Zweitwohnungsinitiative aber der Fall. Sie bestimmt ausdrücklich, dass ihre Wirkung auf Baugesuche erst ab Beginn des auf die Annahme folgenden Jahres eintritt: Also auf den 1. Januar 2013. Vorher gilt also zwingend das bisherige, alte Recht. </p>
<p>Gemäss den Erklärungen der Initianten im Abstimmungskampf bezieht sich die Initiative sodann ausschliesslich auf nicht bewirtschaftete Ferienwohnungen. Ausgenommen sind dagegen bewirtschaftete Wohnungen. Als solche gelten gemäss Auffassung des Schweizerischen Baumeisterverbands vermietete oder belegte Wohnungen, und zwar unbesehen davon, ob die Bewirtschaftung kommerziell, privat oder durch Eigengebrauch erfolgt. Als Mindestdauer für die Bewirtschaftung schlägt der Baumeisterverband 75 Tage bzw. zweieinhalb Monate pro Jahr vor. </p><table class="downloads"><tbody><tr valign="top" class="noborder"><td colspan="2" rowspan="1"><strong>Die Forderungen des SBV im Einzelnen:</strong></td></tr><tr valign="top" class="noborder"><td><p><img src="fileadmin/img/icon_pdf.gif" alt="" /></p></td><td><p><a href="fileadmin/media/3_Politik_und_Kommunikation/Medien/K-12-04-20-Zweitwohnung-Hearing_d.pdf" target="_blank" >Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative - Hauptforderungen des Baumeisterverbandes</a><br />16. April 2012</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p>
<p><a href="politik-kommunikation/medien/#c142" target="_self" >Alle SBV-Medienmitteilungen...</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 13:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Begrüssenswerte Förderung von Ersatzneubauten</title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/begruessenswerte-foerderung-von-ersatzneubauten/</link>
			<description>Bundesrat setzt auf ausgewogene Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Baumeisterverband ist erfreut darüber, dass der Bundesrat in seiner Energiestrategie 2050 auch Fördermittel für energieeffiziente Ersatzneubauten vorsieht. Damit hat er die Chance ergriffen, nachhaltige Bau- und Wohnkonzepte zu fördern, die vielfach ökologisch und ökonomisch sinnvoller sind als die etappenweise Ausbesserung energetischer Schwachstellen an älteren Gebäuden.</p>
<p>Energetische Sanierungen sind nur bei einem Teil der Schweizer Gebäude das richtige Mittel, um den Energieverbrauch nachhaltig zu verringern. Bei vielen Gebäuden mit schlechter Energiebilanz ist es nachhaltiger, sie durch energieeffiziente Ersatzneubauten zu ersetzen, als die energetischen Schwachstellen etappenweise auszumerzen. Denn infolge der ständigen Energieeffizienz-Innovationen bei den Bautechniken sind viele Bauten nach wenigen Jahrzehnten sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Hinsicht ein Verlustgeschäft.</p>
<p>Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst deshalb, dass der Bundesrat in der Energiestrategie 2050 auch Fördermittel für Ersatzneubauten vorsieht. </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 10:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>SBV stimmt neuem LMV zu </title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/baumeisterverband-stimmt-neuem-lmv-zu/</link>
			<description>Neuer GAV im Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben am Mittwoch, 28. März 2012, mit 82 zu 9 Stimmen, einen neuen Landesmantelvertrag gutgeheissen. Er tritt am 1. April 2012 in Kraft und gilt bis Ende 2015. Damit hat das Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit wieder einen Gesamtarbeitsvertrag. Der neue &quot;LMV 12&quot; ist eine punktuell veränderte Fassung des alten &quot;LMV 08&quot;, der Ende 2011 ausgelaufen ist. &quot;Wir haben uns auf jene Bereiche konzentriert, in denen ein Konsens innert kurzer Zeit möglich war&quot;, sagt Werner Messmer, der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands. &quot;Und trotzdem sind einige wichtige Kernanliegen der Unternehmerseite verankert worden&quot;. </p>
<p>So erhalten die Baumeister mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Anfangslöhne von Lehrabgängern. Ein Kernliegen des Baumeisterverbands wurde auch mit dem Ausschluss der Sand- und Kiesgewinnung aus dem LMV und weiteren Präzisierungen des Geltungsbereichs, insbesondere für Transport und Recycling, erreicht. Diese Sparten haben nicht oder nur in Einzelfällen das bauhauptgewerbliche Gepräge, für das der LMV Bau konzipiert ist. </p>
<p>Beim Lohn für 2012 wurde die vom Baumeisterverband bereits beschlossene freiwillige Erhöhung um 1 % (0,5 % generell, 0,5 % individuell) vertraglich fixiert. Für 2013 einigte man sich auf eine Lohnerhöhung um minimal 0,5 Prozent. Schliesslich verpflichten sich die Baumeister auf eine Krankheitsversicherung ohne Lohneinbussen. </p>
<p>Der Vertrag konnte nur als Gesamtpaket genehmigt werden. Darauf hatten sich die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands sowie der Gewerkschaften Unia und Syna am 9. März 2012 geeinigt. Unia hat das Paket am 10. März verabschiedet. Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben es nun am Mittwoch, 28. März, an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung genehmigt; gleichentags wie die Gewerkschaft Syna. </p>
<p>Der neue LMV sieht vor, dass bereits im kommenden Herbst 2012 über weitere Anliegen der beiden Seiten verhandelt wird. Sollten die Resultate dieser Verhandlungen nicht befriedigen, kann jede Partei den Vertrag per 31. März 2013 kündigen.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto">&nbsp;</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 6pt">&nbsp;</p><table class="downloads"><tbody><tr valign="top" class="noborder"><td><p><img src="fileadmin/img/icon_pdf.gif" alt="" /></p></td><td><p>Italiano: <a href="fileadmin/media/3_Politik_und_Kommunikation/Medien/k-12-03-28_lmv-zustimmung_i.pdf" target="_blank" >Gli impresari approvano il nuovo CNM</a><br />Comunicato stampa, 28.3.2012</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p>
<p><a href="gesamtarbeitsvertraege/landesmantelvertrag/" target="_self" >Weitere Informationen...</a></p>
<p><a href="politik-kommunikation/medien/medienmitteilungen-lmv/" target="_self" >Frühere Medienmitteilungen zum LMV...</a></p>
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			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 11:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>10‘000 Arbeitsplätze im Baugewerbe gefährdet - UVEK verschlimmbessert Weber-Initiative </title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/10000-arbeitsplaetze-im-baugewerbe-gefaehrdet-uvek-verschlimmbessert-weber-initiative-2/</link>
			<description>Anordnungen des Bundes zur Zweitwohnungsbau-Initiative für den SBV inakzeptabel </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Durch die Zweitwohnungsinitiative sind im Schweizer Baugewerbe 10‘000 Arbeitsplätze in akuter Gefahr. Umso unverständlicher ist es für den Schweizerischen Baumeisterverband, wieso das Departement von Bundesrätin Leuthard bei der Auslegung des Volksentscheids noch rigoroser ist als der Wortlaut der Initiative. Es ist den Kantonen und Gemeinden zu überlassen, wie sie mit Baugesuchen bis Ende 2012 umgehen.</b> </p>
<p>Die Annahme der Volksinitiative gegen den Zweitwohnungsbau vom 11. März 2012 hat in der Bauwirtschaft eine grosse Verunsicherung ausgelöst. Je nach Auslegung des Volksentscheids sind nach der Berechnung des Schweizerischen Baumeisterverbands in den Tourismuskantonen bis zu 10‘000 Arbeitsplätze im Baugewerbe (Haupt- und Ausbaugewerbe) gefährdet - Bauhandel, Produktion und Planung nicht mitgerechnet. </p>
<p>Für die betroffenen Unternehmen und ihre Angestellten ist es von höchster Dringlichkeit, Rechtssicherheit für den unmittelbaren Umgang mit dem Volksentscheid zu erhalten. Doch das zuständige Departement UVEK hat bisher die Verunsicherung nur vergrössert. Am Abstimmungssonntag rief die Departementschefin den sofortigen Baustopp aus. Im Verlauf der Woche liessen dann die Juristen des Raumplanungsamtes verlauten, dass nicht der Wortlaut, sondern der «Zweck der Initiative» entscheidend sei. Die Bestimmungen der Initiative gälten nicht erst ab 1. Januar 2013, wie es in der Initiative steht, sondern möglicherweise schon vorher. Zur Sicherheit seien die Baugesuche deshalb vorerst auszusetzen. </p>
<p>Der Schweizerische Baumeisterverband sieht keinen Grund, weshalb die Initiative strenger ausgelegt werden sollte als ihr Wortlaut. Namhafte Staatsrechtler teilen diese Auffassung (Alain Griffel, Felix Uhlmann, Pierre Tschannen). Ohnehin ist es aus Sicht des Schweizerischen Baumeisterverbands den Kantonen und Gemeinden zu überlassen, wie sie mit laufenden und neuen Baugesuchen bis Ende 2012 umgehen. Nur sie kennen die jeweiligen Gesuche und ihre Vorgeschichte und können sie von Fall zu Fall fair beurteilen. </p>
<p>Für die Baubranche, die auf massiven Fundamenten feste Mauern baut, sind die juristischen Kapriolen im Bundeshaus Gift. Für die Tourismusregionen wäre es ein Desaster, wenn die Unsicherheit zu einer allgemeinen Lähmung führen würde und schliesslich nicht einmal jene Vorhaben zur Ausführung gelangen, für die sich im Nachhinein herausstellt, dass sie vom Volksentscheid vom 11. März gar nicht betroffen gewesen wären. </p>
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<p><a href="politik-kommunikation/medien/" target="_self" >Frühere Medienmitteilungen</a></p>
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			<category>Medienmitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 08:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Initiative gegen das Gewerkschaftsmonopol</title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/initiative-gegen-das-gewerkschaftsmonopol/</link>
			<description>Ständerat This Jenny fordert mehr Gehör für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sollen bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen gleichviel Gehör erhalten wie Gewerkschaftsmitglieder. Dies fordert Ständerat This Jenny in einer parlamentarischen Initiative. Der Schweizerische Baumeisterverband unterstützt diese Forderung: Das Monopol der Gewerkschaften zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ist in der heutigen Arbeitswelt überholt. </p>
<p>Damit ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) seine Schutzwirkung entfalten kann, muss er vom Bundesrat für eine Branche allgemeinverbindlich erklärt werden. Das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung muss gemäss geltendem Recht von einer Gewerkschaft mitunterschrieben sein - faktisch von der grössten. Nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende, heute mancherorts die Mehrheit, spielen keine Rolle. Der Gesetzgeber geht offenbar immer noch davon aus, dass nur wirklich an seinen Arbeitsbedingungen interessiert ist, wer einer rote Fahnen schwingenden, klassenkämpferischen Organisation beitritt. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) ist hocherfreut, dass Ständerat This Jenny (SVP) diesen alten Zopf jetzt abschneiden will. In seinem Vorstoss verlangt der Glarner Baumeister, dass der Bundesrat für die Allgemeinverbindlicherklärung Gewerkschaftsmitglieder nicht stärker gewichten darf als Arbeitnehmende, die sich per Einzelunterschrift an einem GAV beteiligen. Damit könnte auch eine kleinere Arbeitnehmerorganisation plus genügend Einzelunterschriften die nötige Mehrheit für eine Allgemeinverbindlicherklärung erreichen. Das würde den Wettbewerb unter den Gewerkschaften fördern. </p>
<p>Wie stark das Gewerkschaftsmonopol ist, zeigte sich vor Weihnachten 2011. Innert weniger Tage hatten rund 24'000 Baustellenarbeiter die Forderung des SBV nach einer Verlängerung des Ende 2011 auslaufenden Landesmantelvertrags (LMV) in seiner bisherigen unveränderten Form unterschrieben. Das ist gut die Hälfte der zu dieser Jahreszeit auf Baustellen tätigen Arbeiter. Anders als die Gewerkschaften, die damals eine unveränderte LMV-Ver­längerung ablehnten, waren die 24'000 Unterschreiber überzeugt, dass der bestehende LMV für sie ein guter und wichtiger Vertrag ist. Er garantiert die höchsten Handwerkslöhne der Schweiz, fünf Wochen Ferien (ab 50 Jahren sechs) und eine Frühpensionierung mit 60. </p>
<p>Aber den Bundesbehörden macht der Hilfeschrei der 24'000 Bauarbeiter keinen Eindruck. Solange das Gesuch um Vertragsverlängerung nicht von einer Gewerkschaft unterschrieben sei, könne es nicht allgemeinverbindlich erklärt werden, hiess es. Inzwischen einigten sich Baumeister und Gewerkschaften zwar auf eine leicht modifizierte Verlängerung des LMV 08. Aber das Beispiel zeigt, dass die geltende Regelung unbefriedigend ist.</p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto">&nbsp;</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 6pt">&nbsp;</p><table class="downloads"><tbody><tr valign="top" class="noborder"><th colspan="2"><p><strong>Dokumente</strong></p></th></tr><tr valign="top" class="noborder"><td><p><img src="fileadmin/img/icon_pdf.gif" alt="" /></p></td><td><p><a href="fileadmin/media/3_Politik_und_Kommunikation/Politische_Themen/b-12-03-12_vorstoss-jenny_d.pdf" target="_blank" >Parlamentarische Initiative: Mehr Gewicht für nicht organisierte Arbeitnehmer bei der Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV </a></p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Medienmitteilung</category>
			<category>LMV</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 08:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuer Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe ausgehandelt</title>
			<link>http://baumeister.vs01.snowflakehosting.ch/no_cache/news-einzelansicht/news/neuer-landesmantelvertrag-fuer-das-bauhauptgewerbe-ausgehandelt/</link>
			<description>Gemeinsame Medienmitteilung des SBV sowie der Gewerkschaften Unia und Syna </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbandes und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich heute Freitag, 9. März 2012 auf einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe geeinigt, der auf den 1. April in Kraft treten und bis Ende 2015 gelten soll. </p>
<p>Das Verhandlungsergebnis wird als Gesamtpaket nun den Entscheidgremien vorgelegt. Die Verhandlungsdelegationen der Vertragsparteien empfehlen diesen das Ergebnis zur Annahme. </p>
<p>Die Gewerkschaft Unia entscheidet bereits morgen Samstag, 10. März 2012 über das Verhandlungsergebnis, die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbandes an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 28. März 2012. Am gleichen Tag entscheiden auch die Delegierten der Gewerkschaft Syna. </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Weitere Informationen:</b></p>
<p><a href="gesamtarbeitsvertraege/landesmantelvertrag/" target="_self" >Inhalt des ausgehandelten Verhandlungspaketes...</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Medienmitteilung</category>
			<category>LMV</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 18:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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